Jugendraum

JugendRaum der Gemeinde Nannhausen

Der Jugendraum befindet sich im Keller des Gemeindehaus.












Nutzungsordnung für den Jugendraum:

Der Gemeinderat Nannhausen hat in der Sitzung am 11.04.2018 folgende Nutzungsordnung verabschiedet.
(gekürzte Aushang Version, vollständige Version zum Download)

Nutzung Jugendraum Nannhausen
Der Jugendraum kann von Jugendlichen von 12 bis 17 Jahren genutzt werden.

Hausrecht/Gäste im Jugendraum Nannhausen
Anwesende Nannhausener Jugendliche können jeweils maximal zwei Gäste mitbringen.
Für Jugendliche von außerhalb bürgt der jeweilige Gastgeber.
Das Hausrecht nehmen während der Öffnungszeiten die Jugendlichen aus Nannhausen wahr.
Die Aufsichtsfunktion wird durch den „Schlüsselnutzer“ ausgeübt.
Personen, die sich nicht an die Nutzungsordnung halten, sind des Jugendraumes zu verweisen.
Bei Bedarf kann der Schlüsselausgeber oder ein Elternteil hinzugezogen werden.
Sobald Gefahr droht ist die Polizei zu rufen.

 Öffnungszeiten Jugendraum Nannhausen

Montag: Geschlossen
Dienstag: 16:00-20:00 Uhr
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: Geschlossen
Freitag: 15:00-22:00 Uhr 
Samstag: 15:00-22:00 Uhr
Sonntag: Geschlossen

An den Brauchtumstagen Mainacht (30.April) und Silvester ist eine Öffnung von 16:00-22:00 Uhr möglich. Es gelten grundsätzlich die gesetzlichen Vorgaben des Jugendschutzgesetzes, welches in der aktuellen Form den Unterzeichnern ausgehändigt wird und im Jugendraum öffentlich einsehbar auszuhängen ist.
Der Tag vor einem gesetzlichen Feiertag kann bis 22:00 Uhr geöffnet werden.

 Ausschank von Getränken, Rauchen

Es dürfen keine alkoholischen Getränke in den Jugendraum gebracht, dort verkauft oder konsumiert werden; dies gilt auch für Jugendliche über 16 Jahre!
Rauchen ist verboten; einschließlich Shisha.
Kauf, Verkauf, Genuss oder Aufforderung zum Genuss von Rauschmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes sind verboten. Glückspiele, insbesondere um Geld oder sonstige Vermögenswerte und Gegen-stände sind untersagt.

 

Multimedia
Die Nutzung von Videospielen, Filmen und sonstigen Medien richtet sich nach der Altersfreigabe,
der sogenannten FSK-Angabe (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft) oder der USK-Angabe (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle).
Die Nutzung der Medien richtet sich nach dem jüngsten Jugendlichen im Jugendraum.
Die Verbreitung pornographischer Medien oder Medien mit jugendgefährdendem Inhalt sind verboten.

Sorgfaltspflicht & Reinigung
Die Benutzer müssen den Jugendraum, die Toiletten und beide Flure sowie das unmittelbare Umfeld pfleglich und schonend behandeln. Für vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigungen, Verschmutzungen oder Diebstahl haftet der Verursacher. Eingetretene Schäden werden der Ortsgemeinde Nannhausen unter Angabe von Namen und Anschrift des Verursachers gemeldet, damit die Gemeinde die entsprechende Person in Regress nehmen kann. Der Verursacher (bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten) kann aufgefordert werden den Schaden umgehend zu ersetzen oder zu reparieren. Die Ortsgemeinde Nannhausen entscheidet über den Ablauf einer Schadensabwicklung.
Vor dem Verlassen des Jugendraumes müssen alle Lichter ausgeschaltet und die Heizung entsprechend der Witterung reduziert oder abgeschaltet werden.
Nebenräume und der unmittelbare Bereich vor dem Jugendraum werden überprüft, damit sich dort keine Gegenstände (leere Flaschen, o.ä…) befinden.
Beim Verlassen des Jugendraumes ist der Müll zu entfernen.
Der Jugendraum ist täglich besenrein zu verlassen und entsprechend der Nutzung und Witterung, jedoch mindestens einmal monatlich, gründlich zu reinigen.
Die Ortsgemeinde Nannhausen behält sich jederzeit unangemeldete Begehungen vor.

Vermeidung von Lärm
Musikgeräte sind so zu betreiben, dass die Nachbarn oder Mieter im Gemeindehaus nicht belästigt werden.
Jeder hat sich so zu verhalten, dass keiner anderer geschädigt oder belästigt wird.
Die An- und Wegfahrt von Fahrzeugen ist auf das notwendigste Maß zu beschränken und muss mit gebührender Rücksichtnahme auf die Nachbarschaft erfolgen.
Ist das darüberliegende Gemeindehaus vermietet; können die Öffnungszeiten durch die Ortsgemeinde Nannhausen weiter eingeschränkt oder der Zutritt komplett untersagt werden.

Haftungsausschluss
Für die Besucher im Jugendraum besteht seitens der Ortsgemeinde Nannhausen keine Aufsichtspflicht!
Die Ortsgemeinde Nannhausen überträgt die Räum- und Streupflicht an die Benutzer des Jugendraumes.
Die Ortsgemeinde Nannhausen überlässt den Benutzern den Jugendraum (inkl. Geräte und Einrichtung) zur Benutzung in dem Zustand, in dem sie sich befinden, auf eigene Verantwortung und Gefahr. Die Benutzer müssen sicherstellen, dass schadhafte Anlagen, Einrichtungen und Geräte nicht mehr benutzt werden. Mängel sind unverzüglich der Ortsgemeinde Nannhausen anzuzeigen. Die Ortsgemeinde Nannhausen ist von jeglichen Haftungsansprüchen freigestellt, die aus der Aufstellung und Nutzung von nicht genehmigt eingebrachten Geräten und Einrichtungsgegenständen ausgehen. Die Benutzer stellen die Ortsgemeinde Nannhausen von etwaigen Haftpflichtansprüchen für Schäden frei, die im Zusammenhang mit der Benutzung der überlassenen Räume und Geräte und der Zugänge und Zufahrten zu den Räumen und Anlagen stehen, soweit der Schaden nicht von der Ortsgemeinde Nannhausen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Die Haftung der Ortsgemeinde Nannhausen als Grundstückseigentümer für den sicheren Bauzustand von Gebäuden gem. § 836 BGB bleibt unberührt. Die Besucher und Nutzer des Jugendraumes haften für alle Schäden, die der Ortsgemeinde Nannhausen an den überlassenen Räumen, Einrichtungen, Geräten, Zugangswegen und Zufahrten durch die Nutzung im Rahmen der Überlassung durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlungsweise entstehen. Festgestellte Schäden, Mängel und Verluste sind unverzüglich der Ortsgemeinde Nannhausen zu melden. Die Ortsgemeinde Nannhausen übernimmt keine Haftung für die von den Benutzern eingebrachten Gegenstände, insbesondere Wertsachen.  

Schlusssatz
Die Nutzungsordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit der Räume.
Ihre Beachtung liegt im Interesse aller Benutzer.
Die Jugendlichen sollen gegenüber der Ortsgemeinde Nannhausen frühzeitig auf Missstände im Jugendraum oder durch deren Besucher hinweisen, um eine (endgültige) Schließung durch die Ortsgemeinde Nannhausen zu vermeiden.
Bei Verstößen gegen diese Nutzungsordnung oder sonstigem Fehlverhalten werden die Jugendlichen vorübergehend von der Benutzung des Jugendraumes ausgeschlossen.


Manuel Bange
Ortsbürgermeister

Vorstand 07.01.2023



Vorstand Jugendausschuss:



Elternvertretung:



Schlüsselausgeber:



Vertreter Gemeinderat und Arbeitskreis Jugendraum:



Ortsbürgermeister: