Seniorenbeauftragte der Gemeinde Nannhausen

Sabine Zimmermann ist seit Sept. 2018 die Seniorenbeauftragte in Nannhausen.

Ihr Beruf ist Altenpflegerin und lebt mit ihrem Lebensgefährten in Nannhausen, Ringstraße 35. Ihre Erfahrung möchte sie weitergeben und mit unseren Senioren viele schöne Nachmittage verbringen. Auf Kaffee trinken, gemeinsam kochen (natürlich auch essen), Feste feiern und noch vieles mehr freut sie sich. Nun liegt es an Euch, den Senioren, dieses Angebot anzunehmen.

Frau Zimmermann freut sich auf die Aufgaben in ihrem Ehrenamt.
Telefonnummer: 01512-7575906

 

Themen der Seniorenbeauftragten:
Berater für die Interessen von älteren Mitbürgerinnen und  Mitbürger in der Verwaltung, Gemeinde, Verbandsgemeinde, Wohlfahrtsverbände, BeKo (Beratungs- und  Koordinierungs-stellen im DRK ) Hospizgemeinschaft sowie andere Institutionen.


SOS Dosen

Damit im Notfall wichtige Informationen schnell zur Hand sind, stellt Ihnen der Seniorenbeirat der Verbandsgemeinde Simmern die SOS-Dose zur Verfügung. In dieser Dose wird ein Blatt mit wichtigen persönlichen Informationen hinterlegt. Im Notfall stehen diese Angaben den Helfer-Diensten zur Unterstützung zur Verfügung. Die deutlich gekennzeichnete SOS-Dose beinhaltet das ausgefüllte Datenblatt. Die Dose wird in der Innentür des Kühlschranks gut sichtbar aufbewahrt.
Falls ein Hausnotruf oder ähnliches vorhanden ist, sollte dieser in jedem Fall weiter genutzt werden. Eine SOS-Dose kann ein Hausnotruf-System nicht ersetzen, sondern kann es ergänzen.

Die Dosen und weiter Informationen können über die Seniorenbeauftragten in der jeweiligen Gemeinde, den Seniorenbeirat und über das Bürgerbüro der VG-Simmern kostenlos bezogen werden.

Welche Daten können in der SOS-Dose hinterlegt werden?
Es geht darum, nur die wichtigsten Daten aufzuschreiben, z. B.
• Name, Vorname, Anschrift und Telefonnummer sowie ein aktuelles Foto
• Kontaktanschrift Hausärztin / Hausarzt
• Beschreibung derzeitiger Erkrankungen, Allergien, Unverträglichkeiten
• Aufbewahrungsort der Medikamente
• Hinweis auf Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht
• Informationen, wer bei plötzlicher Abwesenheit versorgt werden muss
• Kontaktdaten von nahestehenden Personen, die im Notfall benachrichtigt werden sollen.